Kauf von Erbanteilen für Immobilien

Haben Sie Fragen ?

// Kontaktieren Sie uns.

Kauf von Erbanteilen an Immobilien

Erbengemeinschaften sind vielschichtig in ihrer Struktur und sehr komplex in der rechtlichen Betrachtungsweise. Dies gilt vor allem, wenn Grundstücke, d.h. Häuser, Wohnungen oder sonstiger Grundbesitz zum Nachlass gehören.

Unterschieden wird bei Erbengemeinschaften in geteilte und ungeteilte. Hierbei gilt es zu beachten, dass bei geteilten Erbengemeinschaften jeder Miterbe über seinen Grundstücksanteil verfügen kann. Bei ungeteilten Erbengemeinschaften, man spricht hierbei auch von einer Gesamtheitsgemeinschaft am Grundstück, können die Miterben nur gemeinschaftlich über den Nachlass verfügen.

In einem Erstgespräch erläutern wir Ihnen anhand der Grundbuchsituation die vorliegende Rechtsposition der Erben und besprechen mit Ihnen die weitere Vorgehensweise.

Unsere Kompetenzen auf einem Blick

  • Exakte Grundbuchrecherche, insbesondere Erläuterung zur rechtlichen Außenwirkung der Eintragungen in Abteilung II und III des Grundbuchblattes
  • Individuelle Beratung beim Ankauf der Erbanteile
  • Erstellung eines Kaufangebotes
  • Umfassende Besprechung nach Vorliegen des notariellen Kaufvertragsentwurfes

 

Sprechen Sie uns an